<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>http://www.institut-fuer-kaffeetechnologie.de/Wiki/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Stromsparmodus</id>
	<title>Stromsparmodus - Versionsgeschichte</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="http://www.institut-fuer-kaffeetechnologie.de/Wiki/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Stromsparmodus"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="http://www.institut-fuer-kaffeetechnologie.de/Wiki/index.php?title=Stromsparmodus&amp;action=history"/>
	<updated>2026-04-30T05:37:41Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Technische Beeinflussbarkeit der Geschmacksache Kaffee</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.39.2</generator>
	<entry>
		<id>http://www.institut-fuer-kaffeetechnologie.de/Wiki/index.php?title=Stromsparmodus&amp;diff=461&amp;oldid=prev</id>
		<title>Armin Rohnen: Die Seite wurde neu angelegt: „= Armin Rohnen, 25.04.2022 - Gesetzliche Rahmenbedingungen = In der EU-Richtlinie 2005/32/EG wird die Anforderung für die Verbrauchsminimierungsfunktion bei vernetzten Geräten definiert. Seit dem 01. Januar 2015 gilt für den Betrieb einer Haushaltskaffeemaschine, dass sich diese spätestens 30 Minuten nach Abschluss des letzten Brüh- oder Reinigungsvorganges bzw. nach Aktivierung des Heizelementes automatisch in den Energiesparmodus versetzt. Bei Ausg…“</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://www.institut-fuer-kaffeetechnologie.de/Wiki/index.php?title=Stromsparmodus&amp;diff=461&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2023-03-31T10:01:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Die Seite wurde neu angelegt: „= Armin Rohnen, 25.04.2022 - Gesetzliche Rahmenbedingungen = In der EU-Richtlinie 2005/32/EG wird die Anforderung für die Verbrauchsminimierungsfunktion bei vernetzten Geräten definiert. Seit dem 01. Januar 2015 gilt für den Betrieb einer Haushaltskaffeemaschine, dass sich diese spätestens 30 Minuten nach Abschluss des letzten Brüh- oder Reinigungsvorganges bzw. nach Aktivierung des Heizelementes automatisch in den Energiesparmodus versetzt. Bei Ausg…“&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;= Armin Rohnen, 25.04.2022 - Gesetzliche Rahmenbedingungen =&lt;br /&gt;
In der EU-Richtlinie 2005/32/EG wird die Anforderung für die Verbrauchsminimierungsfunktion bei vernetzten Geräten definiert. Seit dem 01. Januar 2015 gilt für den Betrieb einer Haushaltskaffeemaschine, dass sich diese spätestens 30 Minuten nach Abschluss des letzten Brüh- oder Reinigungsvorganges bzw. nach Aktivierung des Heizelementes automatisch in den Energiesparmodus versetzt. Bei Ausgabe eines Alarms während des Reinigungs- oder Brühvorganges darf sich die Kaffeemaschine aus Sicherheitsgründen nicht in den Energiesparmodus versetzen. Ein Energieverbrauch von 2,00 W darf in der Verbrauchsminimierungsfunktion nicht überschritten werden (Stand: 01. Januar 2019). [14]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Armin Rohnen</name></author>
	</entry>
</feed>